Lebenslauf & Datenschutz – DSGVO
Als im Jahr 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft trat, wurden die ohnehin bereits strengen Datenschutzvorschriften verschärft. Das hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche, so auch Bewerbungen. Schließlich werden bei der Jobsuche ständig personenbezogene Daten übermittelt, welche es nach der DSGVO besonders zu schützen gilt.
Bewirbst du dich auf einen Job, werden zwangsläufig deine persönlichen Daten weitergegeben, unter Umständen auch an mehrere Stellen. Wie Lebenslauf & DSGVO zusammenhängen und worauf du achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Die Datenschutz-Grundverordnung in Kürze
Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt. Hauptziel ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Die DSGVO ersetzte die bis dahin gültige Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Im Klartext hat die DSGVO dazu geführt, dass Unternehmen mit deinen personenbezogenen Daten sorgfältiger umgehen müssen. Das bedeutet, sie dürfen beispielsweise nur zu einem bestimmten Zweck erhoben und nicht länger als unbedingt notwendig aufbewahrt werden.
Insbesondere bei Personalvermittlungs- oder Zeitarbeitsfirmen, die deine Daten von Natur aus mit anderen Firmen teilen, um dich vermitteln zu können, sorgt das für einen bürokratischen Mehraufwand. In der Praxis bedeutet dies oft eine Unterschrift deinerseits, dass du mit den Datenschutzrichtlinien einverstanden bist.
Datenschutz bei Bewerbung – welche Daten fallen unter die DSGVO
Im Grunde genommen fallen alle Informationen des gesamten Bewerbungsprozesses, angefangen vom Anschreiben über die Daten im Lebenslauf hin zum Vorstellungsgespräch, unter die DSGVO.
Falls du zudem an einem Assessment Center teilnimmst oder eine ärztliche / psychologische Untersuchung Teil des Recruiting-Prozesses ist, gilt selbiges für diese Daten. Alles, was mit deiner Person verknüpft werden kann, zählt zu den personenbezogenen Daten.
Welche personenbezogenen Daten darf eine Arbeitsagentur oder ein Personalvermittler Kunden zur Verfügung stellen?
Zeitarbeitsfirmen, Headhunter, Recruiter und Personalvermittler haben alle leicht unterschiedliche Tätigkeitsfelder.
Während ein Personalvermittler die Wünsche des Kunden und des Arbeitssuchenden unter einen Hut bringen möchte, suchen Headhunter für ihre Kunden gezielt nach qualifizierten Arbeitskräften. Recruiter hingegen können entweder ebenso selbstständig aktiv sein oder für eine bestimmte Firma arbeiten.
Dennoch benötigen sie für ihre Arbeit stets die personenbezogenen Daten von Dritten, die sie an ihre Kunden oder Chefs weitergeben. Wendet sich ein Recruiter für die Suche nach geeigneten Kandidaten an die Arbeitsagentur, muss er die Daten anschließend an seinen Auftrags- oder Arbeitgeber weitergeben.
Die Bereitstellung der Daten ist in diesem Fall für den Zweck der Arbeitsvermittlung erforderlich. Es dürfen allerdings nur bestimmte Informationen weitergegeben werden:
- Dein Name und Wohnort
- Wann du erreichbar bist
- Die Berufserfahrung, Ausbildung und Weiterbildungen
- Vorhandene Sprachkenntnisse (falls für die Stelle relevant)
- Dein Lebenslauf
Falls weitere Daten zur Vermittlung oder den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses notwendig sind, dürfen auch diese weitergegeben werden. Dazu zählen unter anderem:
- Deine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)
- Dein Geburtsdatum
- Das Geschlecht
Tipp
Die Daten dürfen immer dann an Dritte weitergegeben werden, wenn sie dem Zweck der Bereitstellung dienen. Teilst du deine Daten einer Personalvermittlungsfirma also für die Jobsuche mit, dürfen die relevanten Daten in diesem Rahmen weitergegeben werden. In der Regel unterschreibst du dafür zudem eine Datenschutzerklärung. Lies sie dir genau durch, um die Weitergabe von eventuell unpassenden Informationen zu widersprechen.
Welche personenbezogenen Daten dürfen nicht weitergegeben werden?
In der DSGVO wird die Unterscheidung getroffen zwischen personenbezogenen Daten und besonderen personenbezogenen Daten. Letztere sind all jene Informationen, aus denen sich folgende Dinge ableiten lassen:
- die rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische Daten
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Ein Pass- oder Bewerbungsfoto
Das Bewerbungs- oder Passfoto fällt unter bestimmten Voraussetzungen unter die besonderen personenbezogenen Daten. Nämlich dann, wenn es in solch einer Form verarbeitet wird, dass damit eine natürliche Person eindeutig authentifiziert werden kann. Nur die wenigsten Unternehmen werden dies tun.
Ein Foto ist heute aber alleine aus Gründen zum Schutz vor Diskriminierung keine Pflicht mehr auf Bewerbungsunterlagen. Eine Personalvermittlungsfirma könnte dich also nicht um die Zusendung eines Fotos bitten, wenn es nicht erforderlich für die jeweilige Stelle ist.
Medizinische Daten
Erlangt ein Arbeitgeber Wissen über deine medizinischen Daten, könnte das für dich nachteilig sein. Aus diesem Grund fällt diese Art der Daten in der DSGVO unter die Kategorie der besonderen personenbezogenen Daten.
Personalvermittler oder Arbeitgeber dürfen aus diesem Grund keine Fragen in diese Richtung stellen. Ein Unterschied besteht jedoch, wenn es erforderlich ist, dass sie absolut fit sind, beispielsweise als Pilot. In diesen Fällen wird allerdings häufig auch ein medizinischer Test durchgeführt, um die Eignung zu überprüfen.
„Es ist ratsam, für eine Bewerbung nur die Daten kundzutun, die essenziell sind. Dadurch reduzierst du die Chancen, aufgrund kleiner unstimmiger Details nicht in die engere Auswahl aufgenommen zu werden.“
Wie lange gilt der Lebenslauf Datenschutz und wann müssen gespeicherte Daten gelöscht werden?
Generell gilt, dass die Daten stets nur solange gespeichert werden dürfen, wie für sie ein Bewerbungsverfahren benötigt werden. Ist eine ausgeschriebene Stelle vergeben worden und du hast den Job nicht erhalten, müssen die Bewerbungsunterlagen nach spätestens sechs Monaten vernichtet werden.
Sie können auf Wunsch auch länger aufbewahrt werden, sodass das Unternehmen dich bei der nächsten freien Stelle kontaktieren kann. Dies muss allerdings schriftlich vereinbart werden und gilt nur für einen vordefinierten Zeitraum.
Deine Rechte
Um die Kontrolle über deine personenbezogenen Daten zu behalten, gibt es verschiedene Rechte, auf die du dich berufen kannst.
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Als Bewerber hast du jederzeit das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über dich gespeichert sind. In diesem Zusammenhang kannst du auch die Berichtigung von Daten oder gar deren Löschung beantragen. Oft wird dies genutzt, um objektiv falsche oder unvollständige Daten zu ergänzen oder zu entfernen.
Recht auf Vergessenwerden
Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen, dass digitale personalbezogene Informationen nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Deshalb wird es auch als „digitaler Radiergummi“ bezeichnet.
In den Datenschutzerklärungen der Firmen erfährst du, wie du eine Änderung oder ein „Vergessen“ deiner Daten erreichen kannst. Stellst du eine Anfrage muss diese innerhalb eines Monats bearbeitet werden.
Klar verständliche und auffindbare Datenschutzerklärung
Jedes Unternehmen muss auf seiner Website eine gut sichtbare Datenschutzerklärung haben. Darin wird beschrieben, welche Daten zu welchem Zweck von wem verarbeitet werden. Zudem werden darin Aufbewahrungsfristen kommuniziert.
Gleiches müssen Unternehmen für ihre Bewerber tun, indem sie im Vorhinein mitteilen, welche Daten wie lange gespeichert werden.
Welche personenbezogenen Daten für den Lebenslauf?
Welche Daten du genau in deinen Lebenslauf aufnimmst, hängt von der Stelle ab, auf die du dich bewirbst. Kerninformationen sind jedoch:
- Der Name
- Die Adresse
- Die Telefonnummer und
- Die E-Mail-Adresse
Zusätzlich kannst du auch einen Link zu deinem LinkedIn- oder Xing-Profil einfügen. Achte allerdings darauf, dass die Informationen dort aufgeräumt und keine negativen Informationen über dich auffindbar sind.
Fazit zu Lebenslauf & DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung hat für dich, als Privatperson, fast nur positive Neuerungen gebracht. Zwar musst du jetzt öfter als vorher eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, dafür stehen dir auch umfassende Rechte zum Schutz deiner personenbezogenen Daten zu.
Damit kannst du sicher gehen, dass Bewerbungsdaten nach dem Ablauf einer gewissen Zeit gelöscht werden und nicht mit Unbefugten Dritten geteilt werden. Das Beste, was du zum Schutz generell machen kannst ist, nichts preiszugeben, was niemand wissen soll.
Verschaffe dir einen Vorteil
Sorge dafür, dass deine Bewerbungen aus der Masse herausstechen.